ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VISCONA GMBH
Stand Dezember 2023
- GELTUNGSBEREICH
(a) Die nachfolgenden Bedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Viscona GmbH („Verkäuferin“) an ihre Kunden („Käufer“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.(b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit der Verkäuferin zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags mit der Verkäuferin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bestellungen unter dem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln im Sinne dieser AGB sind Bestellungen, die der Verbraucher bei der Verkäuferin online, per E-Mail, Telefon oder Brief tätigt.
- VERTRAGSSCHLUSS
(a) Die Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, ein Angebot abzugeben. Bestellungen seitens des Käufers sind für diesen verbindlich. Im Falle einer Bestellung durch einen Verbraucher mittels Fernkommunikationsmitteln erfolgt umgehend eine Bestätigung des Zugangs der Bestellung. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahme erfolgt erst durch die Übermittlung einer separaten Kaufbestätigung. Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, gilt die Rechnung als Annahmeerklärung, sofern keine alternative schriftliche Kaufbestätigung seitens der Verkäuferin erfolgt.(b) Bei Fernabsatzverträgen, die durch den Gebrauch von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, steht Verbrauchern das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zu widerrufen.
(c) Der Käufer hat die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Vertragsschluss unter https://viscona.net/agb/ einzusehen, auszudrucken und zu speichern. Darüber hinaus werden sie Verbrauchern als Anhang zur Kaufbestätigung zugeschickt.
- QUALITÄT, LIEFERMENGEN
(a) Die Verkäuferin verpflichtet sich, ausschließlich Produkte in handelsüblicher Qualität zu liefern. Die genaue Beschaffenheit richtet sich in erster Linie nach den schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen Verkäuferin und Käufer. Falls keine solche Vereinbarung vorliegt, ist die Beschreibung in der Kaufbestätigung der Verkäuferin maßgeblich. Sollte auch keine Kaufbestätigung existieren, gilt die Beschreibung im Lieferschein der Verkäuferin. Qualitätsmerkmale von Proben, Mustern, Analyseangaben oder Spezifikationen werden nur dann als Beschaffenheitsangaben betrachtet, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkäuferin keine Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit gewährt.(b) Bei Selbstabholung im Kundenauftrag ist das Maß, das durch Wiegen oder Vermessen auf der Versandstelle (Lager oder ähnlichem) ermittelt wird, verbindlich für die Mengenfeststellung. Bei Lieferung per Tankwagen gilt die Menge, die von der Messvorrichtung des Tankwagens angezeigt wird, sofern der Käufer nicht die Unrichtigkeit dieser Angabe nachweist.
- GEFAHRÜBERGANG
(a) Die Verantwortung für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware übergeben wird. Im Falle eines Versendungskaufs durch einen Unternehmer erfolgt der Übergang der Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige zur Durchführung des Versands bestimmte Person.(b) Gleiches gilt für den Übergang, wenn der Käufer im Verzug mit der Annahme der Ware ist.
- TERMINIERUNG UND ZEITVORGABEN FÜR LIEFERUNGEN, BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER LIEFERUNG
(a) Für den Fall, dass der Käufer ein Unternehmer ist, gelten die von der Verkäuferin angegebenen Lieferfristen als ungefähre Angaben. Im Falle eines Verbrauchers, der seine Bestellung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufgegeben hat, stellt die Verkäuferin diesem eine Information zur Verfügung, die den Zeitpunkt angibt, bis zu dem die Lieferung erfolgen soll.
Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, können Teillieferungen durch die Verkäuferin durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass sie für den Käufer verwendbar sind, die vollständige Belieferung des Käufers gewährleistet ist und keine erheblichen Mehrkosten für ihn entstehen. Im Falle eines Verbrauchers ist die Verkäuferin berechtigt, Teillieferungen in angemessenem Umfang vorzunehmen.(b) Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Verzögerungen in der Lieferung, sofern diese durch unvorhersehbare Ereignisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verursacht wurden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und von ihr nicht zu vertreten sind. Beispiele hierfür sind Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Krankheiten, Pandemien, Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen wie Quarantänebeschränkungen oder Embargos („Höhere Gewalt“).Im Falle höherer Gewalt verschieben sich die vereinbarten Leistungstermine um die Dauer des durch das höhere Gewaltereignis bedingten Leistungshindernisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Verkäuferin ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über ein auf höherer Gewalt beruhendes Leistungshindernis zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Sollte das Leistungshindernis durch höhere Gewalt länger als 4 (vier) Wochen andauern, behalten sich Verkäuferin und Käufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
(c) Über den in Abschnitt 5 (b) geregelten Fall höherer Gewalt hinaus übernimmt die Verkäuferin keine Haftung für Lieferverzögerungen, die durch die Nichtbelieferung oder nicht korrekte Belieferung seitens ihrer Lieferanten verursacht werden, obwohl sie selbst ein angemessenes Ersatzgeschäft abgeschlossen hat, aus welchem Grund auch immer, und dies ohne eigenes Verschulden. Die Verkäuferin hat die Pflicht, den Käufer unverzüglich zu informieren, sobald sie von der unzureichenden oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung Kenntnis erlangt. Auf Verlangen des Käufers ist die Verkäuferin dazu verpflichtet, ihre Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
- ABNAHME
(a) Falls der Käufer mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug gerät, behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die fälligen Lieferungen ganz oder teilweise auf Kosten des Käufers einzulagern. Alternativ kann die Verkäuferin nach angemessener Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.(b) Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm genutzten Abfüll-, Transport- und Lagereinrichtungen sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden und in Übereinstimmung mit allen geltenden öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sicherheitsvorschriften betrieben werden.
(c) Bei der Abholung der Kaufsache hat der Käufer sämtliche relevanten gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Lagerung und Transport der erworbenen Ware. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, den Anweisungen der Verkäuferin am Abholort Folge zu leisten.
- PREISE
(a) Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Preise die Energiesteuer, Zoll und den Erdölbevorratungsbeitrag oder ähnliche Abgaben, jedoch zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern ist der Preis bereits einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.(b) Ändern sich nach Vertragsschluss die Transport-, Lager- oder Umschlagskosten oder wird die Ware mit niedrigeren, zusätzlichen oder höheren Steuern bzw. Abgaben belastet, oder verringern bzw. erhöhen sich die Einstandskosten der Verkäuferin aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Preises. Diese Regelung gilt nur für Verbraucher, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen sollen oder ein Dauerschuldverhältnis vorliegt, sofern dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Sollte der Preis um mehr als 3 % erhöht werden, steht dem Käufer unabhängig davon, ob er Unternehmer oder Verbraucher ist, ein Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung dieses Rechts erfordert eine schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Information über die Preisanpassung.
- MÄNGELANSPRÜCHE
(a) Falls der Käufer ein Unternehmer ist und ein Mangel vorliegt, hat die Verkäuferin die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Andernfalls liegt das Wahlrecht beim Käufer. Sollte die Nacherfüllung scheitern, kann der Käufer nach eigenem Ermessen eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für geringfügige Mängel steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.(b) Ein Unternehmer-Käufer hat die Pflicht, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und im Falle eines Mangels diesen umgehend der Verkäuferin anzuzeigen. Bei später entdeckten verdeckten Mängeln muss die Anzeige ebenfalls sofort nach der Entdeckung erfolgen.
(c) Falls die Kaufsache mit den Gegenständen des Käufers ununterscheidbar vermengt oder vermischt ist, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel auf die Kaufsache zurückzuführen ist. Ist der Käufer Verbraucher und zeigt sich ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang, wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
(d) Zur Überprüfung des Mangels ziehen die Verkäuferin und der Käufer in Anwesenheit eines Vertreters der Verkäuferin oder eines von ihr beauftragten Sachverständigen ein Muster von mindestens einem Liter bzw. Kilogramm der beanstandeten Kaufsache heran.
(e) Bei Beanstandungen hat der Käufer sicherzustellen, dass die Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transporteuren (z.B. Spediteuren) gewahrt werden, und umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung einzuleiten.
- HAFTUNG
(a) Die Haftung der Verkäuferin ist, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.(b) Die oben genannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Ansprüchen des Käufers aus Produkthaftung oder bei einer der Verkäuferin zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls ausgeschlossen ist diese Beschränkung bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages entscheidend sind und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
(c) Die oben genannten Haftungsregelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Verkäuferin sowie für deren persönliche Haftung.
- ZAHLUNGEN, ABTRETUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG
(a) Kaufpreiszahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig; anderenfalls innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels, wie im Rechnungsvermerk festgelegt.(b) Am Fälligkeitstag muss der Zahlungsbetrag der Verkäuferin valutarisch zur Verfügung stehen. Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert; die Zahlung gilt erst nach endgültiger Einlösung als erfolgt. Wenn der Käufer ein Unternehmer ist und das Lastschriftverfahren nach SEPA vereinbart ist, verkürzt sich die Vorabinformation auf einen Tag.
(c) Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Verkäuferin berechtigt, zusätzlich zu ihren gesetzlichen Rechten, ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Käufer ein Unternehmer ist.
(d) Ist der Käufer Unternehmer, kann die Verkäuferin alle offenen Rechnungen einseitig sofort zur Zahlung fällig stellen, wenn der Käufer in Verzug ist, die vereinbarten Zahlungsbedingungen für vorangegangene Lieferungen nicht eingehalten hat, die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage gestellt ist, ein vereinbartes Kreditlimit überschritten wird oder er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (Ziffer 11) ergebenden Pflichten verletzt hat. Die Verkäuferin ist in diesen Fällen auch berechtigt, nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen. Für Verbraucher gelten diese Bestimmungen nur unter den in den Unterabschnitten (i), (ii), und (iii) spezifizierten Bedingungen.
(e) Ein Unternehmer-Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Verkäuferin ohne schriftliche Einwilligung dieser abzutreten.
(f) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Wenn der Käufer ein Unternehmer ist, ist die Verkäuferin zur Aufrechnung auch mit solchen Forderungen berechtigt, die den mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 Aktiengesetz), insbesondere ihren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften, gegenüber dem Käufer zustehen. Verbraucher können gegenüber den Forderungen der Verkäuferin aufrechnen, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(g) Ein Unternehmer-Käufer kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche jeweils aus demselben Vertragsverhältnis Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Verbraucher können Zurückbehaltungsrechte geltend machen, sofern und soweit diese auf demselben Vertrag beruhen wie die Ansprüche der Verkäuferin gegen den Käufer.
- EIGENTUMSVORBEHALT
(a) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin. Im Falle eines Unternehmenskäufers gilt dies sogar bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, die sich aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung ergeben.(b) Der Käufer hat die Pflicht, die Ware sorgfältig zu verwahren, ohne dabei Kosten zu verursachen. Bei Pfändungsmaßnahmen Dritter oder anderen Beeinträchtigungen des Eigentums muss der Käufer die Verkäuferin umgehend benachrichtigen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung ergreifen.
(c) Ein Unternehmer-Käufer darf die Ware im regulären Geschäftsverkehr weiterverkaufen, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin ordnungsgemäß nachkommt. Bei einem Abtretungsverbot mit dem Abnehmer des Käufers ist die Veräußerung nur in den Fällen des § 354a HGB gestattet. Der Käufer überträgt der Verkäuferin die aus der Veräußerung resultierenden Forderungen und Rechte. Wenn der Käufer diese Forderung in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden aufnimmt, wird die Kontokorrentforderung in der Höhe des Bruttorechnungsbetrags abgetreten; nach der Saldierung tritt der anerkannte Saldo an ihre Stelle und wird ebenfalls abgetreten.
(d) Ein Unternehmer-Käufer ist berechtigt, vorbehaltlich eines Widerrufs, die abgetretenen Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Verkäuferin nachkommt, nicht in Verzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine anderen Leistungsmängel vorliegen. Im Falle des Verzugs, eines Antrags auf Insolvenz oder sonstiger Mängel seiner Leistungsfähigkeit kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt und die nötigen Maßnahmen ergreift.
(e) Bei Vermischung oder Vermengung der Kaufsache mit Waren Dritter oder des Käufers entsteht ein Miteigentum oder Eigentum an dem neuen Produkt, abhängig vom Bruttorechnungswert der Kaufsache im Verhältnis zu den anderen Waren. Ziffer 11 (a) bis (d) gelten gleichermaßen für das entstandene Produkt wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsachen.
(f) Wenn der Wert der Sicherheiten die Gesamtforderungen der Verkäuferin um mehr als 10% übersteigt, wird die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten freigeben. Die Bewertung der Sicherheiten erfolgt anhand des realisierbaren oder Nominalwerts der Forderung.
- VERJÄHRUNG
Für den Fall, dass der Käufer ein Unternehmer ist, verjähren Ansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Verkäuferin beruhen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen - DATENSCHUTZ
(a) Im Verlauf der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer verarbeitet die Verkäuferin nicht nur unternehmensbezogene, sondern auch personenbezogene Daten des Käufers.(b) Die Kontaktdaten des Käufers und/oder seiner Mitarbeiter, wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe (b) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Erfüllung des Vertrags, zur Angebotserstellung, für geschäftliche Korrespondenz, Rechnungsstellung sowie zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verarbeitet. Zusätzlich werden die Kontaktdaten zu Marketingzwecken in einer Kundendatenbank der Verkäuferin gespeichert. Soweit erforderlich, erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten über die Vertragserfüllung hinaus zur Pflege der Kunden- und Geschäftsbeziehung im Rahmen eines berechtigten Interesses der Verkäuferin gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe (f) DSGVO.
(c) Die personenbezogenen Daten des Käufers werden so lange verarbeitet, wie sie für die zuvor genannten Zwecke erforderlich sind und soweit dies aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten notwendig ist (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe (c) DSGVO).
(d) Der Käufer hat jederzeit das Recht, von der Verkäuferin Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO), unter den Voraussetzungen des Artikel 16 DSGVO deren Berichtigung, unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO deren Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DSGVO die Einschränkung deren Verarbeitung zu verlangen. Unbeschadet weitergehender Rechte steht dem Käufer auch ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
(e) Weitere Informationen zu den Grundsätzen der Datenverarbeitung der Verkäuferin können den Datenschutzhinweisen auf ihrer Internetseite entnommen werden.
- VERSCHIEDENES
(a) Sofern der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für Klagen gegen die Verkäuferin der ausschließliche Gerichtsstand – auch international – an ihrem Sitz für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, vereinbart. Die Verkäuferin behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben.(b) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen ist.
(c) Falls bei Vertragsabschluss gegenüber Unternehmern auf bestimmte INCOTERMS ohne Jahresangabe verwiesen wird, gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen als vereinbart.